eLohnausweis / eLohnlisten
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Um die Lohnlisten elektronisch einzureichen, können Sie die Lohndaten mit dieser Anwendung manuell erfassen (eLohnausweis) oder aus einer bestehenden Datei importieren (eLohnlisten).
Für den Import müssen Ihre Lohndaten entweder aus Ihrer Lohnsoftware als XML-Datei generiert werden oder als EXCEL-Datei vorliegen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Generierte Datei mit den Lohndaten.
Beachten
Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Lohndaten nur für die Steuerverwaltung bestimmt sind und nicht an andere Amtsstellen weitergeleitet werden.
Lohndaten für andere Amtsstellen und die AHV müssen diesen separat zugestellt werden.
Kontakt
Steuerverwaltung
Postadresse
Aeulestrasse 38
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Aeulestrasse 38
9490 Vaduz
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30
13.30 - 16.00
Freitag
08.30 - 11.30
Nachmittag geschlossen
Büro
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30
13.30 - 16.30
Feiertage und dienstfreie Tage