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Formulare

eLohnausweis / eLohnlisten

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

Um die Lohnlisten elektronisch einzureichen, können Sie die Lohndaten mit dieser Anwendung manuell erfassen (eLohnausweis) oder aus einer bestehenden Datei importieren (eLohnlisten).

Für den Import müssen Ihre Lohndaten entweder aus Ihrer Lohnsoftware als XML-Datei generiert werden oder als EXCEL-Datei vorliegen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Generierte Datei mit den Lohndaten.

Beachten

Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Lohndaten nur für die Steuerverwaltung bestimmt sind und nicht an andere Amtsstellen weitergeleitet werden.

Lohndaten für andere Amtsstellen und die AHV müssen diesen separat zugestellt werden.

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