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Abfall - Gesuch zur Erteilung einer Abfallentsorgungsbewilligung (Empfängerbewilligung)

Einreichung

Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.

Wenn Sie sich beim Formular-Aufruf mit der eID.li oder lilog anmelden, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.

Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

 

Wer Abfälle sammelt, sortiert, zwischenlagert, verarbeitet oder deponiert, braucht eine Bewilligung des Amtes für Umweltschutz. Das Amt für Umweltschutz erteilt die Bewilligung erst, wenn in einem Gesuch nachgewiesen ist, dass die Einrichtungen, der Betrieb und die entsprechenden Fachleute vorhanden sind, die einen umweltverträglichen Umgang mit Abfällen gewährleisten.

Notwendige Unterlagen und Informationen

  • Gesuchsteller (Klärung der Verantwortlichkeit)
  • Standort der Anlage
  • Abfallarten und Mengen, die gesammelt, sortiert, zwischengelagert oder verarbeitet werden sollen
  • Annahmekontrollen
  • Zwischenlager
  • echnische Angaben über die verwendeten Verfahren / Verfahrensablauf [was können die Verfahren, welche Fraktionen entstehen, Stofffluss
  • Behandlung von Abluft und Abwasser / Lärmschutzmassnahmen
  • Was geschieht mit den erzeugten Fraktionen
  • Ausbildung des Personals
  • Zertifizierung, Akkreditierung, bereits erteilte Bewilligungen
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