Vor drei Jahren beurteilte der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in Europa als unverhältnismässig. Auch Liechtenstein war von diesem Urteil betroffen. Worum geht es da genau? Worin liegt das Problem, wenn Daten der gesamten Bevölkerung gespeichert werden, ohne dass ein Verdacht vorliegt, etwas Strafbares getan zu haben? Was ist seither in Liechtenstein geschehen? Was bedeutet das neue Urteil des EuGH vom Dezember des letzten Jahres?
Solche Fragen sollen diskutiert werden. Diese Veranstaltung findet auf Initiative der Universität in Zusammenarbeit mit der Datenschutzstelle statt. Den Link zur Veranstaltung finden Sie hier.