Die Rückbesiedlung Liechtensteins durch den Biber hat in den letzten Jahren zu unterschiedlichen Konflikten mit dem Menschen im vielfältig genutzten Talraum geführt. Die Konflikte entstehen vor allem dann, wenn der Biber seine natürlichen Grab- und Stauaktivitäten in unmittelbarer Nähe von Infrastrukturen ausführt und diese damit beschädigt oder anderweitig gefährdet. In Liechtenstein liegt der Hauptfokus auf den Hochwasserschutzbauten, deren Strukturen unbedingt vor den Tätigkeiten der Biber geschützt werden müssen. Der neu fertig gestellte Entwurf „Konzept Biber Liechtenstein“ zeigt Leitlinien und Massnahmen auf, wie ein konfliktarmes Nebeneinander erreicht werden kann.
Ein weiteres Instrument zum Management des Bibers sowie anderer spezifisch geschützter Tierarten wurde mit der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV) erarbeitet. Die Verordnung wie auch der Entwurf zum Biberkonzept wurden von der Regierung in ihrer Sitzung vom 04. Juli zur Kenntnis genommen.
Die Regierung führt eine Konsultation sowohl zum Konzept als auch zur Verordnung durch und bietet interessierten Personen die Möglichkeit, sich bis zum 30. September 2017 dazu zu äussern. Stellungnahmen sind schriftlich an das
Amt für Umwelt
Gerberweg 5
Postfach 384
9490 Vaduz
zu richten.
Stellungnahmen per E-Mail zum Konzept Biber Liechtenstein sind an Oliver Müller ([email protected]) zu senden.
Stellungnahmen per E-Mail zur Verordnung zur Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV) richten Sie bitte an das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt, zuhanden Stephan Jäger ([email protected]).
Dokumente:
Konzept Biber Liechtenstein
Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV)