Das Amt für Volkswirtschaft informiert, dass ab dem 1. Januar 2026 bei Verlängerungs-, Änderungs- und Übertragungsanträgen zu Marken und Designs grundsätzlich keine schriftlichen Vollmachten mehr verlangt werden. Diese Praxis gilt bereits seit längerem bei Neuanmeldungen und wird nun auf sämtliche Marken- und Designanträge ausgedehnt. Mit dieser Anpassung wird das Verfahren für Marken- und Designinhaber sowie deren Vertreter vereinfacht. Zugleich wird einem deutlichen Wunsch der Praxis entsprochen. Die Änderung stützt sich auf die gesetzlich verankerte Vertretungsbefugnis von Rechts- und Patentanwälten, wodurch eine gesonderte Vollmacht in der Regel entbehrlich ist. Das Amt für Volkswirtschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen die Vorlage einer Vollmacht anzufordern, sofern dies zur Klärung der Vertretungsverhältnisse oder zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Durchführung des Verfahrens erforderlich erscheint.
Amt für Volkswirtschaft
29.12.2025