Erhebung der Beschäftigten per 31. Dezember
Einreichung
Der Antrag kann im Hinblick auf grösstmögliche Kundenorientierung und eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung ohne Unterschrift oder elektronische Identifizierung eingereicht werden. Eine Unterschrift oder elektronische Identifizierung kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Schreiben des Amts für Statistik, welches „PEID Arbeitgeber“ und „Registrierungscode“ enthält.
Angaben zu den registrierten Beschäftigten:
- Adresse der im Ausland wohnhaften Beschäftigten
- Beschäftigungsgrad, Austrittsdatum
Angaben zu den eintretenden Beschäftigten:
- AHV-Nr./PEID des Beschäftigten
- Nachname, Vorname, Adresse,
- Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht,
- Beschäftigungsgrad, Eintrittsdatum.
Beachten
Wer muss dieses Formular ausfüllen?
Die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, inklusive die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, sind verpflichtet die Beschäftigten per 31. Dezember zu aktualisieren.
Weitere Informationen zum Ausfüllen des Erhebungsformulars finden Sie in der Wegleitung.
Die Datenempfänger sind:
Amt für Statistik, Äulestrasse 51, 9490 Vaduz
Ausländer- und Passamt, Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz
Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Gerberweg 2, 9490 Vaduz
Die Daten werden auch von anderen Amtsstellen der Liechtensteinischen Landesverwaltung genutzt.
Kontakt
Amt für Statistik
Postadresse
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Haus Risch
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
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