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Anfrage für Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht (Einbürgerung)

Einreichung

Wir empfehlen Ihnen die elektronische Befüllung des Formulars, damit Sie von den integrierten Prüfungen und der dynamischen Fragezusammenstellung profitieren. Nach der Eingabe Ihrer Daten müssen Sie die Anfrage ausdrucken.

Bei Bedarf können Sie eine Papierversion des Formulars am Schalter des ZSA beziehen.

Die Anfrage ist händisch zu unterschreiben und in Papierform inklusive aller ausgewiesenen Beilagen per Post oder persönlich beim Zivilstandsamt (ZSA) einzureichen.

Zu den Gründen, aus denen die Anfrage nicht elektronisch eingereicht werden kann, zählt insbesondere:

  • Je nach Anfrage sind mehrere Unterschriften notwendig. Dies ist technisch noch nicht abbildbar.

Voraussetzungen

Die verschiedenen Einbürgerungsverfahren sowie die generellen sowie verfahrensspezifischen Voraussetzungen und Ausschlussgründe für eine Einbürgerung sind im Bürgerrechtsgesetz vom 4. Januar 1934 (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, festgehalten.

Die Übersicht über Einbürgerungsverfahren, Voraussetzungen und Ausschlussgründe ermöglicht Ihnen einen Schnellüberblick.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Für die Anfrage ist lediglich das Dokument «Wohnsitzbestätigung zur Einbürgerung» notwendig. Dieses ist beim Ausländer- und Passamt erhältlich und darf maximal 6 Monate alt sein.

Wichtig: Das Dokument ist für die Beantwortung von Fragen zwingend notwendig und muss daher vor der Formular-Befüllung organisiert werden.

Kosten

Für die Anfrage für eine Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht werden vom ZSA keine Kosten verrechnet.
Unabhängig davon sind von der anfragenden Person allfällige Kosten für die notwendigen Beilagen gemäss Vorgabe der jeweiligen Stelle zu bezahlen.

Zum Formular

Kontakt

Postadresse

St. Florinsgasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse

St. Florinsgasse 3
9490 Vaduz

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08.00 bis 12.00 Uhr

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Dienstag:

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Mittwoch:

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