Die Nutzung der folgenden vier Module der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) im Rahmen des EWR-Rechtes ist ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend: Registrierung von Akteuren, UDI-/Produkt-Registrierung, Benannte Stellen und Bescheinigungen sowie Marktüberwachung.
Im Rahmen des Zollvertragsrecht ist die Registrierung von Produkten in der swiss database on medical devices (swissdamed) zum 1. Juli 2026 Pflicht.
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