12.07.2023

Vernehmlassung zur Totalrevision des Brandschutzgesetzes

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Brandschutzgesetzes verabschiedet.

Mit der Gesetzesvorlage soll das Brandschutzgesetz von 1975 den heutigen Anforderungen angepasst und damit modernisiert werden. Das neue Brandschutzgesetz regelt den vorbeugenden Brandschutz sowie die Organisation und Durchführung des Brandschutzes und enthält Rechtsschutz-, Straf- und Schlussbestimmungen.

Durch die Vorlage soll die Regelung der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht gestrafft und die Kontrollen nur noch dem Grundsatz nach im Gesetz geregelt werden. Die Teilung der Aufgaben zwischen Land und Gemeinden soll beibehalten werden, die Gemeinden neu aber die Möglichkeit erhalten, ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kontrolltätigkeit dem Verursacherprinzip folgend weiterverrechnen zu können. Die Aufsichtspflicht des Amtes für Hochbau und Raumplanung betreffend den Vollzug und die Kontrolltätigkeiten der Gemeinden soll entfallen. Das Kaminfegerwesen soll durch die Abschaffung der Kaminfegerkreise sowie der öffentlich-rechtlichen Tarifregelungen den EWR-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst sowie modernisiert und liberalisiert werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. Oktober 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
[email protected]

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