08.07.2026

Aquarium- und Gartenteichlebewesen gehören nicht in unsere Gewässer

Vaduz (ots) -

Wuchernde Aquarienpflanzen, ausgesetzte Schildkröten, eingeschleppte Krankheiten: Wer gebietsfremde Tiere oder Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur entlässt, riskiert erhebliche Schäden für Biodiversität und Infrastruktur - und macht sich strafbar. Das Amt für Umwelt informiert deshalb gemeinsam mit schweizerischen Kantonen die Besitzerinnen und Besitzer von Aquarien oder Gartenteichen, was zu tun ist, wenn man Tiere oder Pflanzen nicht weiter halten kann oder will.

Was im Aquarium oder Teich hübsch aussieht, kann in unseren Gewässern rasch zum Problem werden. Ein Beispiel dafür ist die invasive Wasserpflanze "Nuttalls Wasserpest" (Elodea nuttallii), die aus Nordamerika stammt. Sie ist äusserst zäh, genügsam und stirbt im Winter nicht ab. Im Frühling treibt sie wieder voll aus und lässt sich kaum mehr bekämpfen. Ihr Vorkommen in der freien Natur hat ihren Ursprung im Entleeren von Aquarien oder Gartenteichen. In den Liechtensteiner Gewässern kommt die Wasserpest erst vereinzelt vor, z.B. im Mölibach bei Gamprin. Umso wichtiger ist es, dass sie sich nicht durch falsches Handeln in weitere Gewässer ausbreitet.

Ausgesetzte gebietsfremde Tiere und Pflanzen schaden der Natur

Dass gebietsfremden Arten in die Natur gelangen, hat oft einen banalen Grund und wird mit den nahenden Sommerferien besonders aktuell: Wer verreist, muss die Betreuung der Pflanzen und Tiere im Aquarium sicherstellen. Können oder wollen Halterinnen und Halter dies nicht mehr, werden Aquarienbewohner leider immer wieder in Bächen, Flüssen oder Weihern ausgesetzt - im Glauben, die Tiere oder Pflanzen in die Freiheit zu entlassen. Dieser gut gemeinte Akt hat jedoch meist fatale Folgen: Entweder überleben die Tiere und Pflanzen nicht oder sie etablieren sich als invasive Arten und richten grossen Schaden an.

Goldfische und Rotwangen-Schmuckschildkröten können beispielsweise ganze Teiche leerfressen und gefährden dabei seltene Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse wiederum verdrängen einheimische Wirbellose und bringen das Nahrungsnetz unserer Gewässer aus dem Gleichgewicht. Aus Nordamerika stammende Grosskrebse übertragen die Krebspest - eine Krankheit, die für einheimische Krebsarten tödlich ist.

Das Aussetzen gebietsfremder Tiere und Pflanzen in der Natur sowie das Ausleeren von Aquarienwasser in Gewässer ist deshalb verboten.

Empfehlungen, falls Tiere oder Pflanzen nicht mehr gehalten werden können:


- Im Bekanntenkreis oder über seriöse Plattformen ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
- Falls keine Lösung gefunden wird: Eine Tierarztpraxis aufsuchen.
- Wasserpflanzen über den Kehricht oder eine professionelle Kompostieranlage entsorgen.
- Aquarienwasser ausschliesslich über das Abwasser entsorgen - nicht in Gewässern.

Noch besser ist es jedoch, von Anfang an auf einheimische Arten zu setzen: Sie sind nicht nur vielfältig und attraktiv, sondern auch ökologisch wertvoll.

An der Kampagne beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein.

Pressekontakt:

Amt für Umwelt, Fachbereich Neobiota
Oliver Müller
T +423 236 64 09
oliver.mueller@llv.li

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien