10.02.2026

Abänderung der Rechtsanwaltsprüfungsverordnung

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Februar 2026, eine Abänderung der Rechtsanwaltsprüfungsverordnung (RAPV) verabschiedet.

Mit der Anpassung wird neu festgelegt, dass die Gebühren für die Durchführung der Rechtsanwaltsprüfungen (Prüfungsgebühren) künftig vor Prüfungsantritt zu entrichten sind.

Mit dieser Änderung verfolgt die Regierung das Ziel, die administrativen Abläufe zu vereinfachen. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Gebühren erst nach Durchführung der Prüfung erhoben wurden. Die Vorverlegung der Zahlung stärkt die Verbindlichkeit der Prüfungsanmeldungen und reduziert den administrativen Aufwand.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 60 94
Michael.Winkler@regierung.li

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien