Umsetzung von EWR-Rechtsakten

Viele der in das EWR-Abkommen übernommenen EU-Rechtsakte müssen in die liechtensteinische Rechtsordnung umgesetzt werden. Um eine fristgerechte Umsetzung sicherstellen zu können, erstellt die Stabsstelle EWR in Zusammenarbeit mit den Fachexperten der LLV und den Ministerien halbjährlich EWR-Arbeitslisten. Die Regierung verabschiedet diese EWR-Arbeitslisten und die darin festgelegten Umsetzungsmassnahmen und Umsetzungszeitpläne per Regierungsbeschluss.