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EWR/EU-Rechtsberatung für die Regierung und Ämter

In einer vom EWR-Recht zunehmend tangierten Verwaltung ist die Stabsstelle EWR zentrale Anlaufstelle bei EWR-rechtlichen Fragen. Die Stabsstelle EWR erstellt in diesem Zusammenhang Gutachten im Auftrag der Regierung und wirkt in ver­schiedenen Arbeitsgruppen beratend oder als Vorsitz mit. Zu erwähnen ist hier der Vorsitz in der Konsultationsgruppe Finanzmarktregulierung.

Eine weitere zentrale Aufgabe der Stabsstelle EWR liegt darin, EWR-rechtliches Wissen all jenen Landesangestellten zu vermitteln, die durch ihre Arbeit mit dem EWR-Recht in Berührung kommen. Die Stabsstelle EWR führt zu diesem Zweck alljährlich EWR-Schulungen für alle Landesangestellten bzw. laufend spezifische EWR-Schulungen für die Fachexperten der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV) durch.