Zustellung behördlicher Dokumente

Die von einer Behörde (Amtsstelle) ausgestellten Dokumente können Ihnen als Kunde in elektronischer Form (nähere Informationen unter Elektronische Dokumente) zugestellt werden. Die Zustellung erfolgt über einen gesicherten Weg. Sie werden per E-Mail über die Zustellung des Dokuments verständigt und können es über einen geschützten Zugang online im Postfach für behördliche Dokumente abholen.

Die elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten ist derzeit für die folgenden Geschäftsfälle möglich:

Geschäftsfall

Zuständige Amtsstelle

Grundbuchauszug

Amt für Justiz

Pfändungsregisterauszug

Landgericht

Strafregisterauszug

Landgericht

 

Voraussetzungen für die Nutzung dieser Dienstleistung

  • Identifikation: 
    Die Dienstleistung erfordert eine Anmeldung mit eID.li oder "lilog".

lilog bleibt solange verfügbar, bis für Unternehmen eine adäquate Lösung zur Verfügung steht (bspw. eVertretung kombiniert mit einem alternativen Ausstellungsverfahren für die eID.li, z.B. via Video-Identifikation). Dies wird voraussichtlich Anfang 2022 der Fall sein.

Hinweis

  • Zusendung von Dokumenten an eine Behörde: 
    Dokumente, welche Sie als Kunde an eine Behörde (Amtsstelle) einreichen, können Sie in den meisten Fällen unter Verwendung des jeweiligen Onlineformulars (siehe Onlineschalter) in elektronischer Form zusammen mit dem Antrag übermitteln.

Anleitung Bestellung und Zustellung behördlicher Dokumente

Stellvertretend für alle Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Zustellung von behördlichen Dokumenten zeigen wir Ihnen in dieser Anleitung das Beispiel des Strafregisterauszugs.

Sie finden diese Dienstleistung in unserem Onlineschalter.

Nach der erfolgreichen Anmeldung ist Ihr Antrag automatisch so weit als möglich mit Ihren Daten vorbefüllt. Diese Daten sind unveränderbar, damit keine Bestellung für andere Personen möglich und eine höchstmögliche Sicherheit gewährleistet ist:

Die für die elektronische Zustellung zwingend notwendige E-Mail-Adresse wird ebenfalls vorbefüllt, wenn Sie diese in Ihren zentralen Kommunikationsdaten hinterlegt haben.

Sie können nun die restlichen Angaben im Antrag erfassen. Dabei sind insbesondere die mit einem Stern gekennzeichneten Felder zu beachten, da dies sogenannte Muss-Felder sind, die Sie zwingend ausfüllen müssen.

Sie erhalten den ganzen Antrag einschliesslich sämtlichen Zahlungsinformation zusätzlich noch als E-Mail zugesandt.

Nach Klick auf "Weiter" erscheint die Kontrollseite, auf welcher alle von Ihnen erfassten Angaben noch einmal zur Überprüfung zusammengefasst sind. Sie können Ihre Angaben entweder mit Hilfe von "Zurück" korrigieren oder Ihren Antrag mit Klick auf "Senden" definitiv absenden:

Nach dem Versand erscheint automatisch die sogenannte Abschlussseite. Diese Seite bestätigt Ihnen den Versand des Antrags und ist zu diesem Zweck mit einer elektronischen Signatur der Landesverwaltung sowie einem Zeitstempel versehen. Falls von Ihnen gewünscht, kann diese Seite auch lokal gespeichert werden. Wir nutzen diese Möglichkeit in diesem Beispiel nicht und verlassen daher die Anwendung mittels Klick auf "Beenden":

Ihr Antrag trifft nun bei den zuständigen und berechtigten Mitarbeitenden des Landgerichts ein. Diese erstellen den Strafregisterauszug nach Erhalt Ihrer Zahlung und stellen ihn elektronisch zu.

Daraufhin erhalten Sie an die von Ihnen im Antrag angegebene E-Mail-Adresse ein E-Mail, welches Sie aus Datenschutzgründen lediglich darüber informiert, dass das bestellte Dokument nun bereitgestellt ist.

Das effektive Abholen des Dokumentes erfolgt, indem Sie auf den.entsprechenden Link im E-Mail klicken.

Aus Sicherheitsgründen ist in diesem Geschäftsfall eine erneute Anmeldung erforderlich. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Dokument nur von Ihnen persönlich abgeholt werden kann.

Nach der erfolgreichen Anmeldung erscheint die nachfolgend abgebildete Maske. Der von Ihnen bestellte Strafregisterauszug ist im Bereich "Meine Sendungen" zu finden. Mit Klick auf die entsprechende Zeile kann das Dokument heruntergeladen und geöffnet werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Strafregisterauszug vom Liechtensteinischen Landgericht rechtsgültig elektronisch signiert ist. Der elektronische Strafregisterauszug gilt daher als Original, welches Sie im Bedarfsfall mehrfach verwenden können.