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Berichte über die Prüfung der Landesrechnung

Gemäss Art. 11 Bst. a des Finanzkontrollgesetzes ist die Finanzkontrolle für die Prüfung der Landresrechnung zuständig.

Den Bericht über die Prüfung der Landesrechnung des abgelaufenen Jahres stellt die Finanzkontrolle dem Landtag zusammen mit ihren Empfehlungen und der Stellungnahme der Regierung zu.

Auf dieser Seite finden Sie die Berichte über die Prüfung der Landesrechnung in elektronischer Form:

Prüfung der Landesrechnung 2022

Prüfung der Landesrechnung 2021

Prüfung der Landesrechnung 2020

Prüfung der Landesrechnung 2019

Prüfung der Landesrechnung 2018