Gesetzlicher Güterstand

In Liechtenstein besteht – wenn nichts anderes vereinbart wird – während aufrechter Ehe Gütertrennung. Das heisst, Mann und Frau bleiben Alleineigentümer des von ihnen eingebrachten Vermögens. Auch das während der Ehe Erworbene gehört jedem Partner allein. So bleiben etwa Sparguthaben der Ehefrau in ihrem Eigentum. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Ersparnisse in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat.

Falls Sie spezifische Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an:

  • Gerichtspraktikanten des FL-Landgerichts, Tel. (+423) 236 65 31; (+423) 236 65 32; (+423) 236 65 48 oder (+423) 236 63 05
  • INFRA, Informations- und Kontaktstelle für Frauen, Tel. (+423) 232 08 80
  • Fachstelle Männerfragen, Informations- und Kontaktstelle für Männer, Frauen und Paare, Tel. (+423) 794 94 00, info@maennerfragen.li
  • im Fürstentum Liechtenstein ansässige Rechtsanwälte

Zuständig für die Errichtung von Eheverträgen (Ehepakte) sind im Fürstentum Liechtenstein ansässige Rechtsanwälte. Eheverträge in Bezug auf das Vermögen können vor oder nach der Heirat geschlossen werden.