Definition E-Government

Wir verstehen unter E-Government den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung, um in Verbindung mit den damit einhergehenden organisatorischen Änderungen sowie neuen Fähigkeiten für ihre Kunden erleichterte und/oder völlig neuartige Dienstleistungen anbieten zu können. Die Dienstleistungen können sowohl im Bereich vom Kunden zur Verwaltung als auch im Bereich von der Verwaltung zum Kunden angesiedelt sein. Aufgrund der vorstehenden Definition wird E-Government vielfach auch als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung verstanden.

Unter den Begriff "Kunde" fallen nicht nur die Bürger (Government to Citizen oder G2C), sondern auch andere Zielgruppen wie insbesondere die Wirtschaft (Government to Business oder G2B) sowie andere Verwaltungen im In- und Ausland (Government to Government oder G2G).

Der mit Hilfe von E-Government realisierbare elektronische Kreislauf zwischen Kunde und Verwaltung kann in vereinfachter Form wie folgt dargestellt werden: