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Übernahme von EU-Rechtsakten in das EWR-Abkommen

Sämtliche zur Übernahme in das EWR-Abkommen anstehenden EU-Rechtsakte werden von den Fachexperten der LLV und ergänzend von der Stabsstelle EWR auf ihre jeweiligen praktischen und rechtlichen Auswirkungen hin geprüft. Insbesondere wird geprüft, ob spezifische Anpassungen an den EU-Rechtsakten vorgenommen werden müssen bzw. die Übernahme eines EU-Rechtsaktes der Zustimmung des Landtags bedarf.

Alle Vorarbeiten für die EWR-Kommission des Landtags werden von der Stabsstelle EWR koordiniert und die entsprechenden Unterlagen bereitgestellt.