Vollmachten

Vollmachten dienen dazu, dass eine Person für eine andere Person (zum Beispiel eine Firma oder eine andere natürliche Person) im Geschäftsverkehr handeln kann.

Die Landesverwaltung bietet Ihren Kunden zukünftig die Möglichkeit, im elektronischen Geschäftsverkehr Vollmachten aus amtlichen Register zu nutzen und ergänzend dazu weitere Vollmachten eintragen zu lassen oder selber an Dritte zu übertragen.