Eingetragene Partnerschaft

Eingetragene Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 01.09.2011 im Fürstentum Liechtenstein die Partnerschaft eintragen lassen.

Paare, welche die Partnerschaft im Fürstentum Liechtenstein eintragen lassen wollen, müssen sich an das Zivilstandsamt in Vaduz wenden. Frühestens 6 Monate und spätestens 3 Wochen vor der Eintragung der Partnerschaft sind die erforderlichen Dokumente dort einzureichen. Das Vorverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Dokumente werden für die Eintragung der Partnerschaft benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt, welche Dokumente benötigt werden. Je nach Heimatstaat und Zivilstand werden unterschiedliche Dokumente verlangt.

Anerkennung einer im Ausland eingetragenen Partnerschaft

Für die Anerkennung einer im Ausland eingetragenen Partnerschaft wird ein Partnerschaftsschein im Original (beglaubigt mit Apostille) verlangt.  Zusätzlich muss eine vollständige Geburtsurkunde im Original (beglaubigt mit Apostille) und eine Kopie des gültigen Reisepasses oder ID-Karte des ausländischen Partners/Partnerin beigelegt sowie das Formular „Vollständige Angaben für die Anerkennung einer im Ausland eingetragenen Partnerschaft beim Zivilstandsamt Vaduz“ komplett ausgefüllt werden. Diese Dokumente müssen persönlich am Schalter des Zivilstandsamtes Vaduz abgegeben werden. Falls eine Drittperson beauftragt wird, muss diese eine Vollmacht vorweisen.

Die Gebühren für die Anerkennung betragen CHF 150.00 und können direkt am Schalter des Zivilstandsamtes bezahlt werden.

Bürgerrecht

Die eingetragene Partnerschaft hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des liechtensteinischen Landesbürgerrechts.

Namensführung nach Eintragung der Partnerschaft

Die Partnerinnen oder Partner behalten ihren Namen.

Bei der Eintragung der Partnerschaft können sie erklären, dass sie den Namen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.

Die Person, deren Name nicht gemeinsamer Name wird, kann erklären, dass sie ihren bisherigen Namen dem gemeinsamen Namen unter Setzung eines Bindestrichs voran- oder nachstellt. Trägt diese Person bereits einen Doppelnamen, so kann sie nur einen dieser Namen nach ihrer Wahl verwenden.

Zeremonie

Die Zeremonie findet im Trauungsraum des Zivilstandsamts in Vaduz statt. Es werden keine Trauzeugen benötigt.

Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft

Für die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist das Liechtensteinische Landgericht zuständig. Dort erhalten Sie auch kostenlose Rechtsauskünfte bei Gerichtspraktikanten Fürstlichen Landgericht unter folgenden Telefonnummern:

  • (+423) 236 65 31
  • (+423) 236 65 32
  • (+423) 236 65 48
  • (+423) 236 63 05

Das Liechtensteinische Zivilstandsamt ist lediglich für die Registrierung der Auflösung der Partnerschaft zuständig.

Formular

Das Formular "Vollständige Angaben für die Anerkennung einer im Ausland eingetragenen Partnerschaft beim Zivilstandsamt Vaduz“ finden Sie im Online-Schalter.

Rechtsgrundlage

Gesetz eingetragene Partnerschaft (LGBl. 2011/350)

Verordnung eingetragene Partnerschaft (LGBl. 2011/402)

Erhältliche Dokumente

Partnerschaftsschein (international)
CHF 30.00

Partnerschaftsregister
CHF 40.00

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