Datenschutzhinweis

Dieser Datenschutzhinweis gilt als ergänzende und konkretisierende Information der Staatsanwaltschaft zur Datenschutzerklärung der Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, u.a. aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben und besonderer datenschutzrechtlicher Vorkehrungen.

Gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. d der Verordnung der EU 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung, „DSGVO“), der Richtlinie der EU 2016/680 und von Art. 45 ff des Datenschutzgesetzes (DSG) unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschliesslich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit nicht den allgemeinen Bestimmungen gemäss DSGVO und Art. 1-44 DSG, sondern den speziellen Regelungen gemäss RL (EU) 2016/680, Art. 45 ff DSG, §§ 39a ff StPO und Art. 18 StAG.

Die personenbezogenen Daten werden entweder von der Landespolizei oder anderen Anzeigern an die Staatsanwaltschaft übermittelt, durch das Fürstliche Landgericht erhoben oder über das LLV-interne Programm ZSD beschafft. Zum Zwecke der Strafverfolgung werden diese Daten von der Staatsanwaltschaft an das Fürstliche Landgericht und allenfalls die Landespolizei oder andere Amtsstellen weiter gegeben. Im Wege der Gewährung der Akteneinsicht werden die in den Akten enthaltenen personenbezogenen Daten von der Staatsanwaltschaft nur dann an die Berechtigten weiter gegeben, wenn der Fall nicht gerichtsanhängig ist (Art. 17 StAG; §§ 30, 30a, 31a, 32, 39 StPO). Von der Einstellung eines Verfahrens sind gemäss § 22 Abs. 2 StPO die Verdächtigen, Opfer und Privatbeteiligten zu informieren. Eine Datenübermittlung in ein Drittland, allenfalls auch ausserhalb der EU, erfolgt nur im Rahmen eines Ersuchens auf Übernahme der Strafverfolgung, in allen Fällen jedoch auf Grundlage zwischenstaatlicher oder multilateraler Verträge.

Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft (Art. 57 DSG), Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 58 DSG). Die Auskunftserteilung kann jedoch aufgeschoben, eingeschränkt oder unterlassen werden, wenn die Erfüllung des zugrundeliegende Zwecks dadurch beeinträchtigt würde und wenn das Interesse an der Vermeidung dieser Gefahren das Informationsinteresse der betroffenen Person überwiegt (Art. 57 Abs. 4 iVm Art. 56 Abs. 1 und Art. 45 DSG).

Zum Zwecke der Sicherheit der Datenverarbeitung werden unter Berücksichtigung des Stands der Technik die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen. Die personenbezogenen Daten werden auf einem Server gespeichert, der weder mit dem Internet noch mit dem Netz der LLV verbunden ist. Die Zugangsberechtigung zu diesen Daten ist intern geregelt (Art. 63 DSG). Die Beschränkung des Zugriffs auf die gespeicherten Daten sowie deren Löschung erfolgen nach den Vorschriften des § 39d StPO.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als jener in Art. 45 DSG genannten unterliegt den Bestimmungen der DSGVO und Art. 1-44 DSG. Dies trifft namentlich auf die Geschäfte der Justizverwaltung zu. Diesbezüglich untersteht die Staatsanwaltschaft dem Datenschutzbeauftragten der Landesverwaltung. Es wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung der Landesverwaltung verwiesen.

Für Fragen oder Auskünfte über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen  Daten oder zwecks Berichtigung Ihrer Daten, können Sie sich an die unten angeführten Ansprechpersonen wenden.

Bei Bedarf bzw. im Beschwerdefall können Sie sich auch an die Aufsichtsbehörde, nämlich die Datenschutzstelle, wenden (Art. 60 DSG).

Ansprechpersonen innerhalb der Staatsanwaltschaft:

Datenschutzverantwortlicher:                      Dr. Frank Haun                                                                           

Interne Datenschutzkoordinatorin:               Brigitte Kaiser

                                                                          236 67 96
                                                                          info@staatsanwaltschaft.li