Universaldienst

Eine funktionierende Grundversorgung mit Postdiensten ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein. Aus diesem Grund ist die Zielsetzung der Regierung, eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung in guter Qualität sicherzustellen.

Der Aufrechterhaltung des Universaldienstes, das heisst der flächendeckenden Grundversorgung mit Postdiensten auch in einem vollständig liberalisierten Markt, kommt besondere Bedeutung zu. Der Universaldienst muss flächendeckend, ständig und in einer bestimmten Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Dichte der Abhol- und Zugangspunkte den Bedürfnissen der Nutzer entspricht und dass eine Hauszustellung an grundsätzlich mindestens fünf Tagen in der Woche gewährleistet ist. Dabei wird weder der Einsatz bestimmter Technologien vorgeschrieben noch begünstigt (Grundsatz der Technologieneutralität).

Die Liechtensteinische Post AG ist ex lege als Universaldienstanbieter bezeichnet.

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