Andere Massnahmen

Andere Massnahmen

"Andere Massnahmen" dienen in besonderer Weise dem Zweck dieses Gesetzes (EEG)und/oder einer von der Regierung verabschiedeten Energiestrategie (z.B. Energiestrategie 2020), insbesondere Energieberatung, Steigerung der Stromeffizienz in grossen Gebäuden oder Effizienzprogramme.

Sie haben den Zweck, den effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.

Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

PDF Antrag Förderung Andere Massnahmen, Stand 01.03.2020

Berechnungstool Einzelmassnahmen

Die Vorgehensanalyse und Beratung einer potentiellen Sanierung von Gebäude und Haustechnikanlage wird gefördert. BItte beachten Sie hierzu das Merkblatt Sanierungsberatung.

Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

PDF Antrag Förderung Andere Massnahmen, 01.03.2020

Merkblatt Sanierungsberatung

Sanierungsberatung Bauabschluss, Stand 19.05.2020

Heizungsfernsteuerungen für reine, bestehende Ferienwohnungen in Alpengebieten werden gefördert. BItte beachten Sie hierzu das Merkblatt Heizungsfernsteuerung.

Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

PDF Antrag Förderung Andere Massnahmen, 01.03.2020

Merkblatt Heizungsfernsteuerung

Heizungsfersteuerung Bauabschluss, Stand 19.05.2020

Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

 

  • Zur Unterstützung der Elektromobilität hat die Energiekommission an der Sitzung vom 28.06.2016 beschlossen, dass pro Gemeinde je eine Schnellladestation gefördert werden soll.
  • Diese Gemeinde sind bereits vergeben: Ruggell, Schaan, Bendern, Balzers
  • Förderung 20% des Investitionsbeitrages oder max. CHF 10‘000. Es gilt das Prinzip des Schnelleren nach Antragseingang.
  • Bedingungen: Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und mit Ökostrom betrieben werden.

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