Übersicht elektronische Dienstleistungen

Hier erhalten Sie eine Übersicht der elektronischen Dienstleistungen für Bürger und Wirtschaft.

Hier finden Sie eine Übersicht von elektronischen Dienstleistungen der Landesverwaltung, für welche Sie sich nicht als Benutzer anmelden müssen (kein Login erforderlich).

  • Zahlreiche Formulare  im Onlineschalter können Sie ohne Benutzeranmeldung verwenden. Zu jedem Formular ist in der Verfahrensbeschreibung angegeben, ob eine Benutzeranmeldung erforderlich ist oder nicht.
  • Amtliche Kundmachungen im Amtsblatt
  • Signaturprüfung

Hier finden Sie eine Übersicht von elektronischen Dienstleistungen der Landesverwaltung, für welche Sie sich als Benutzer anmelden müssen (Login).

Wollen Sie sich über die Benutzeranmeldung informieren? Lesen Sie unter Elektronische Identität - Benutzeranmeldung.


Weitere Dienstleistungen

Die Landesverwaltung erinnert Sie gerne per E-Mail an ablaufende Geschäftsfälle, um Sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren.

Die Ablauferinnerung ist derzeit für folgende Geschäftsfälle möglich:

Geschäftsfall Erinnerungsfrist Zuständige Amtsstelle
Identitätskarte 30 Tage vor Ablauf Ausländer- und Passamt
Reisepass 90 Tage vor Ablauf Ausländer- und Passamt

Voraussetzungen für die Nutzung dieser Dienstleistung

  • Die Dienstleistung steht Ihnen automatisch zur Verfügung, wenn Sie mit Hilfe der eID.li unter Kommunikationsdaten Ihre E-Mail-Adresse bei der Landesverwaltung hinterlegen.

Hinweise

  • Weitere Informationen über die mit Hilfe der Kommunikationsdaten nutzbaren Dienstleistungen finden Sie unter Kommunikationsdaten.
  • Abgesehen von der aktiven Information über ablaufende Geschäftsfälle ermöglicht Ihnen die Landesverwaltung über diesen Link jederzeit die Einsicht auf Daten, die über Sie in Registern der Landesverwaltung geführt werden.

Vorstellung Ablauferinnerung am Beispiel Identitätskarte - Textversion

Stellvertretend für alle Ablauferinnerungen zeigen wir Ihnen die Ablauferinnerung für eine Identitätskarte.

Die Ablauferinnerung wird von der Landesverwaltung automatisch an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Diese können Sie in den Kommunikationsdaten hinterlegen.

Sie erhalten 30 Tage vor Ablauf der Identitätskarte ein ensprechendes E-Mail und können damit frühzeitig reagieren, um unliebsame Überraschungen z.B. am Zoll oder am Flughafen zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass die Landesverwaltung Ihnen zusätzlich zu dieser aktiven Information über ablaufende Geschäftsfälle jederzeit auch die Einsicht auf Daten ermöglicht, die über Sie in Registern der Landesverwaltung geführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Registerabfragen.

Die Landesverwaltung stellt Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Kommunikationsdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zentral zu hinterlegen. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen.

Hier geht es zu Ihren Kommunikationsdaten

Ihre Vorteile

  • Anträge enthalten automatisch Ihre hinterlegten Kommunikationsdaten. Die wiederkehrende Erfassung dieser Angaben entfällt.
  • Sie können Bewilligungen, Bescheide oder Registerauszüge in elektronischer Form erhalten. Die gewünschten behördlichen Dokumente sind schnell, zeit- und ortsunabhängig verfügbar, schonen die Umwelt und können mehrfach in elektronischer Form weitergereicht werden.
  • Sie können automatisch an ablaufende Geschäftsfälle (z.B. Ausweisdokumente) erinnert werden.

Voraussetzungen für die Nutzung dieser Dienstleistung

  • Identifikation: 
    Die Dienstleistung erfordert eine Anmeldung mit eID.li.

Hinweise

  • Im Bereich der Kommunikationsdaten findet keine Prüfung durch die Landesverwaltung statt, da Sie für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben selber verantwortlich sind. Aus diesem Grund werden Ihre diesbezüglichen Angaben direkt bei der Landesverwaltung gespeichert und können von Ihnen auch jederzeit selber aktualisiert werden. 

Anleitung Kommunikationsdaten - Textversion

Die Landesverwaltung stellt Ihnen in diesem Bereich die Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Kommunikationsdaten wie z.B. E-Mail-Adressen zentral zu hinterlegen. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen, da Sie auf dieser Basis von verschiedenen Vorteilen profitieren können. Beispielsweise sind schnellere und einfachere Abläufe möglich, da die entsprechenden Felder vorbefüllt werden, oder Sie können eine Vielzahl an weiteren Dienstleistungen nutzen.

Nach der erfolgreichen Anmeldung können Sie Ihre Kommunikationsdaten abfragen.

Unter Kommunikationsdaten erfassen Sie nun die gewünschten Angaben und klicken auf "Weiter".

Auf der nun erscheinenden Kontrollseite werden alle Angaben noch einmal zur Überprüfung zusammengefasst. Sie können Ihre Angaben entweder mit Hilfe von „Zurück“ korrigieren oder Ihren Antrag mit Klick auf "Senden" absenden:

Nach dem Versand erscheint automatisch die sogenannte Abschlussseite. Diese Seite bestätigt Ihnen den Versand des Antrags und ist zu diesem Zweck mit einer elektronischen Signatur der Landesverwaltung sowie einem Zeitstempel versehen:

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Richtigkeit und Aktualität Ihrer Kommunikationsdaten selber verantwortlich sind. Aus diesem Grund werden Ihre Daten ohne Prüfung durch die Landesverwaltung direkt gespeichert und ab sofort verwendet. Selbstverständlich können Sie Ihre Kommunikationsdaten jederzeit selber aktualisieren, indem Sie den soeben dargestellten Ablauf erneut durchführen.

Die Landesverwaltung ermöglicht Ihnen über www.llv.li die Einsicht auf Daten, die über Sie in Registern der Landesverwaltung geführt werden. Sie realisiert auf diese Weise das Auskunfts- und Berichtigungsrecht gemäss Datenschutzgesetz auf moderne, sichere und vorbildliche Art und Weise.

Die Registerabfrage ist derzeit für folgende Geschäftsfälle umgesetzt:

Geschäftsfall Zuständige Amtsstelle

Fahrzeuge

Motorfahrzeugkontrolle

Personenstammdaten

verschiedene

Passdaten

Ausländer und Passamt

Voraussetzungen für die Nutzung dieser Dienstleistung

  • Identifikation: 
    Die Dienstleistung erfordert eine Anmeldung mit eID.li.

Hinweise

  • Wenn Sie Daten ändern oder ergänzen möchten, erfassen Sie Ihre Anpassungswünsche bitte direkt im entsprechenden Feld und senden Sie den Antrag anschliessend ab. Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle in der Landesverwaltung nach erfolgreicher Prüfung umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie von uns kontaktiert. Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse zentral bei der Landesverwaltung hinterlegt haben, werden Sie nach Erledigung Ihres Antrags von uns per E-Mail verständigt.

Anleitung Registerabfragen - Textversion

Stellvertretend für alle Registerabfragen zeigen wir Ihnen in dieser Anleitung die Abfrage der Personenstammdaten.

Nach der erfolgreichen Anmeldung können Sie Ihre Personenstammdaten nun abfragen.

Diese Daten sind aufgrund der Datenmenge in verschiedene Bereiche wie z.B. "Adressinformationen" gegliedert. Die zur Verfügung stehenden Felder sind immer dann mit Werten befüllt, wenn die Landesverwaltung entsprechende Daten führt. Dementsprechend können Felder auch leer sein.

Sollten einzelne Daten nicht richtig sein oder Sie eine Ergänzung wünschen, können Sie die entsprechenden Anpassungen direkt im entsprechenden Feld erfassen. Beispielhaft ändern wir hier die Strasse und erfassen ein bis dato nicht vorhandenes "Postfach":

Nach Klick auf "Weiter" erscheint die sogenannte Kontrollseite, auf welcher alle Angaben noch einmal zur Überprüfung zusammengefasst sind. Sie können Ihre Angaben entweder mit Hilfe von "Zurück" korrigieren oder Ihren Antrag mit Klick auf "Senden" definitiv absenden:

Nach dem Versand erscheint automatisch die sogenannte Abschlussseite. Diese Seite bestätigt Ihnen den Versand des Antrags und ist zu diesem Zweck mit einer elektronischen Signatur der Landesverwaltung sowie einem Zeitstempel versehen:

Die von Ihnen eingereichten Anpassungswünsche werden durch die zuständigen Stellen geprüft. Dies nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Bei Fragen oder Unklarheiten nimmt die Landesverwaltung mit Ihnen Kontakt auf.

Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse zentral bei der Landesverwaltung hinterlegt haben, werden Sie nach der Erledigung Ihres Antrags per E-Mail verständigt.