04.07.2019: Gesondertes Entgelt für Papierrechnungen

Das AK hat die von manchen Betreibern in Liechtenstein geübte Praxis, wonach für die Zusendung einer Rechnung per Post ein gesondertes Entgelt verrechnet wird, geprüft.

Das AK ist zum Ergebnis gekommen, dass für eine Papierrechnung im Bereich der elektronischen Kommunikation kein gesondertes Entgelt verrechnet werden darf.

Es ist nicht das Ziel die elektronische Zustellung einer Rechnung an sich zu verhindern. Das AK unterstützt grundsätzlich im Lichte des Umweltschutzes und der Prozessökonomie die elektronische Zustellung von Rechnungen. Sollte ein Teilnehmer die elektronische Zustellung jedoch nicht wünschen, so muss die Möglichkeit bestehen, die Rechnung ohne zusätzliches Entgelt per Post zu erhalten.

Das AK gibt den Betreibern über den Sommer Zeit, ihre Systeme entsprechend zu ändern und wird im September 2019 die Einhaltung der Verpflichtung überprüfen.

Das Informationsschreiben, das an sämtliche in Liechtenstein gemeldete Betreiber, die im Endkundenbereich tätig sind, versandt wurde, finden Sie hier.

Stand: Juli 2019

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