Personal

Das Liechtensteinische Arbeitsrecht ist liberal. Dank der hohen Leistungsbereitschaft und guten Ausbildung der Arbeitnehmer sowie der vergleichsweise hohen Wochenarbeitszeiten ist ausserdem die Produktivität hoch. Die nötigen Bewilligungs- und Meldungsvorgänge sind unbürokratisch gehalten.

Arbeitsrecht und -verträge

Arbeitsverträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen individuell ausgestaltet werden. 

In einigen Branchen müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mindestens an die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) halten. 

Weitere Informationen zum öffentlichen Arbeitsrecht.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Arbeitsbewilligungen: Anstellung ausländischer Arbeitnehmer

Grenzgänger sind Arbeitnehmende, die in der Regel zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln und täglich an ihren Wohnort ausserhalb Liechtensteins zurückkehren. 

Aufenthaltsrecht in Liechtenstein

Liechtenstein kann, trotz EWR-Mitgliedschaft, aufgrund einer spezifischen Lösung die Wohnsitznahme mittels jährlichen Quoten beschränken. An EWR-Bürger gehen jährlich 72 Aufenthaltsbewilligungen und zwar 56 an Erwerbstätige und 16 an Personen, die nicht erwerbstätig sind. Je die Hälfte dieser Bewilligungen wird verlost, während die andere Hälfte direkt von der Landesregierung vergeben wird. Für Schweizer Staatsangehörige gibt es jährlich 17 Aufenthaltsbewilligungen, zwölf davon gehen an erwerbstätige und fünf an nicht erwerbstätige Personen. Diese Bewilligungen werden nicht ausgelost, sondern von der Landesregierung vergeben. Eine Aufenthaltsbewilligung an Angehörige von Drittstaaten kann nur an Führungskräfte, Spezialisten oder andere qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufslehre oder langjähriger Berufserfahrung erteilt werden.

Weitere Informationen finden sie beim Ausländer- und Passamt.

Beschäftigungsmeldung

Liechtensteinische Unternehmen müssen der Landesverwaltung Ein- oder Austritte ihrer Beschäftigten melden. Dies gilt auch für Selbstständige sowie Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal. 

Trotz der Beschäftigtenmeldung müssen entsprechende ausländerrechtliche Bewilligungen beim Ausländer- und Passamt eingeholt werden. Auch allfällige An- oder Abmeldungen bei der Familienausgleichskasse (FAK) und die Deklaration bei Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag bei der ZPK SAVE sind zusätzlich zu melden.

Weitere Informationen zur Meldung von Beschäftigten.

Arbeits- und Ruhezeiten

Um die Gesundheit von Arbeitnehmern zu schützen und ihnen ein soziales Leben zu garantieren, sind im liechtensteinischen Arbeitsgesetz Mindestruhezeiten vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es sowohl bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit als auch bei der Sonntags- und Nachtarbeit. 

Weitere Informationen zum Thema bietet Liechtenstein Business

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