Finanzen

Wichtige Informationen zu Wirtschaftsförderung, Finanzierungskonzepte, Steuern, Revision etc.

Steuern Übersicht

Symbolbild: Icon einer Banknote

Liechtenstein verfügt über ein einfaches und transparentes Steuersystem. 

Juristische Personen unterliegen der Ertragssteuer (Flat-Tax-Rate) von 12.5%. 
Selbständig Erwerbende unterliegen der Erwerbssteuer

Die Steuererklärung kann elektronisch per e-Tax ausgefüllt werden.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird auf im Inland erzielte Umsätze und Einfuhr bzw. Lieferung bestimmter Produkte und Dienstleistungen erhoben. Aufgrund der Zollunion der Schweiz mit Liechtenstein gelten beide Länder jeweils als Inland.

Rechnungslegung und Revision

Symbolbild: Icon einer Person am Pult hinter PC

Für Unternehmen in Liechtenstein ist eine ordentliche Buchführung Pflicht. Je nach Grösse und Rechtsform der Gesellschaft muss kurz oder ausführlich über das Geschäftsjahr Auskunft gegeben und der Jahresabschluss veröffentlicht werden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von Erleichterungen profitieren. 

1. Buchhaltung

Welche Rechtsform man auch wählt, in Liechtenstein muss grundsätzlich Buch (Buchhaltung) geführt werden. Daraus muss klar ersichtlich sein, in welcher Lage sich die Gesellschaft befindet. Zudem müssen sich alle Geschäftsfälle nachvollziehen lassen – also alle Situationen, in denen Geld verwendet wird, sei es als Einnahme oder Ausgabe. Dazu kommen allgemeine Vorschriften zur Rechnungslegung. Diese gelten für alle Firmen, die sich aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ins Handelsregister eintragen müssen und ein Gewerbe betreiben, welches nach kaufmännischer Art geführt wird. Dazu gehören auch Gesellschaftstypen wie Anstalten und Stiftungen.

2. Jahresabschluss

In Liechtenstein tätige Unternehmen sind je nach Rechtsform dazu verpflichtet, mehr oder weniger umfangreich über ihr Geschäftsjahr (Jahresabschluss) Auskunft zu geben und ihre Jahresrechnung offen zu legen. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die liechtensteinische Gesetzgebung einige Erleichterungen vor. 

3. Prüfungs- und Reviewpflicht

Ab einer bestimmten Grösse sind Unternehmen in Liechtenstein verpflichtet, eine ordentliche Revision (Prüfung der Jahresabschlüsse) durchzuführen. Die meisten KMU können sich stattdessen einem Review unterziehen. Unter gewissen Voraussetzung besteht zudem die Möglichkeit eines Verzichts dieser prüferischen Durchsicht.

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