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Amt für Strassenverkehr
26.08.2022

Kontrollschild-Versteigerung am 13. September 2022

Die Kontrollschild-Versteigerung findet am Dienstag, 13. September 2022 um 17:30 Uhr in der Prüfhalle des Amt für Strassenverkehr statt. Folgende Kontrollschilder werden versteigert:

Motorwagen-Kontrollschilder FL

2275 – 2313 – 2521 – 2675 – 3135 – 3237 – 3649 – 3674

3848 – 4007 – 4274 – 4332 – 4437 – 4588 – 4657 – 5299

5480 – 5482 – 5513 – 5586 – 5901 – 6078 – 6178 – 6301

6701 – 6769 – 6883 – 6991 – 7123 – 7413 – 7418 – 7443

7570 – 7615 – 8111 – 8255 – 8263 – 8584 – 9046 – 9174

9733 – 9821 – 40000 – 40004

 

Motorrad-Kontrollschilder FL

33 – 108 – 369 – 626 – 876 – 1999

 

Bedingungen

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Es dürfen nur Kontrollschilder für den Eigenbedarf ersteigert werden.
  2. Ist es einer Person nicht  möglich selbst an der Versteigerung teilzunehmen oder soll für eine Gesellschaft mitgesteigert werden, so ist vor Beginn der Versteigerung eine entsprechende Vertretungsvollmacht abzugeben.
  3. Das Mindestgebot für ein Kontrollschild beträgt CHF 500.-. Während der Versteigerung muss das nächsthöhere Gebot um mindestens CHF 100.- höher sein.
  4. Die ersteigerten Kontrollschilder sind am Tag der Versteigerung bar oder vor der Zulassung durch Überweisung des Steigerungsbetrages an das Amt für Strassenverkehr zu bezahlen. In jedem Fall ist an der Versteigerung eine Kaution von CHF 500.00.- in bar zu bezahlen, welche bei Nichteinlösung verfällt, ansonsten angerechnet wird.
  5. Der an der Versteigerung für ein bestimmtes Kontrollschild bezahlte Betrag befreit nicht von ordentlichen Gebühren und Abgaben jeder Art, namentlich für die Zulassung, Umschreibung oder Deponierung von Kontrollschildern.
  6. Es erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung des Steigerungsbetrags.
  7. Auf das ersteigerte Kontrollschild muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Versteigerung ein Fahrzeug zugelassen werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf das Kontrollschild.
  8. Die Kontrollschilder bleiben Eigentum des Amt für Strassenverkehr. Der Halter ist nicht berechtigt, in irgendeiner Form darüber zu verfügen.