Antrag auf Jugendleiterurlaub
Einreichung
Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift.
Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Zu den Gründen, aus denen ein Antrag nicht elektronisch eingereicht werden kann, zählt unter anderem:
- Der Antrag muss von mehreren Personen unterschrieben werden.
- Der Antrag muss im Namen einer oder mehrere juristischen Personen unterschrieben werden.
- Dem Antrag müssen Beilagen im Original beigelegt werden.
- Der Antrag oder eine Beilage müssen beglaubigt werden.
Die Verwendung von „lisign“ und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:
- Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.
Voraussetzungen
Jugendleiterurlaub können Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene in Anspruch nehmen, wenn sie eine betreuende, beaufsichtigende oder leitende Tätigkeit in einem liechtensteinischen Verein oder einer liechtensteinischen Institution wahrnehmen, die sie direkt mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ausüben.
Termin / Frist
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Beachten
Unterschriften des Antragstellers und des Veranstalters müssen vorliegen.
Rechtliche Grundlage: Verordnung vom 22. September 2009 über die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (KJFBV) LGBL. Nr. 243 / 2009.
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