Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann durch elektronische Identifikation mit der „eID.li“ oder einem weiteren unterstützten Produkt erfolgen.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über den Button „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie keine elektronische Identifikation verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Kostenberechnung
- Finanzierungsplan
Termin / Frist
Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Durchführung der Veranstaltung einzureichen.
Beachten
Gesetzliche Grundlage: Kinder- und Jugendgesetz (LGBL 2009 Nr. 29) und die Verordnung vom 22. September 2009 über die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung; KJFBV) LGBL 2009 Nr. 243.
Kontakt
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