Ausbildungsförderung Kinder- und Jugendarbeit
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann durch elektronische Identifikation mit der „eID.li“ oder einem weiteren unterstützten Produkt erfolgen.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über den Button „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie keine elektronische Identifikation verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Bestätigung der Schule bei Ausbildungsplätzen
Termin / Frist
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Antritt des Praktikums / der Ausbildung einzureichen.
Beachten
Unterschrift des Antragstellers muss vorliegen.
Gesetzliche Grundlage:
Kontakt
Amt für Soziale Dienste
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Besucheradresse
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9494 Schaan
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