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Formulare

Grundbuchauszug Bestellung

Einreichung

Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.

Wenn Sie sich beim Formular-Aufruf mit der eID.li anmelden, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.

Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Wenn der Besteller nicht Eigentümer ist, braucht er eine Vollmacht des Eigentümers.

Beachten

Elektronisch beglaubigte Grundbuchauszüge
Anleitung – Bestellung elektronischer Grundbuchauszug für Unternehmen
Grundbuch- und Handelsregistergebühren, Verordnung

Achtung:
Bei Bestellungen für Unternehmen, muss beim Abholen des Grundbuchauszugs im ePostPlus Postfach auf das Unternehmens-Postfach umgestellt werden.

ePostPlus Postfach

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