VwbP – Bestellung von Auszügen/Bescheinigungen
Einreichung
Für die Einreichung eines eFormulars beim Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (AJU, STIFA/GWP), stehen zwei Wege zur Verfügung:
- Das eFormular kann entweder direkt mittels eID online eingereicht werden. Das betreffende Formular wird dabei automatisch mit den Stammdaten befüllt; oder
- Das eFormular wird nach der Vervollständigung ausgedruckt und wie bisher physisch mit Originalunterschrift(en) des zeichnungsberechtigten Mitglieds bzw. der zeichnungsberechtigten Mitglieder der Führungsebene des jeweiligen Rechtsträgers beim AJU, STIFA/GWP eingereicht.
Bei der Einreichung der eFormulare mittels eID ist zu beachten, dass ein Formular stets nur von einer Person mittels eID eingereicht werden kann. Verfügt ein Rechtsträger sohin beispielsweise über zwei Mitglieder der Führungsebene mit Kollektivunterschrift zu zweien, so ist für jede dieser Personen ein separates eFormular mittels eID online einzureichen. Das eFormular kann dabei vor dem Senden über die Funktion «Zwischenspeichern» und anschliessendes Anwählen des Auswahlfelds «per Mail versenden» an zeichnungsberechtigte Mitglieder der Führungsebene gesendet werden, die dadurch ein bereits vorausgefülltes eFormular erhalten.
Voraussetzungen
Das AJU, STIFA/GWP, stellt Rechtsträgern auf Antrag gegen Gebühr Auszüge aus dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen und Bescheinigungen über Eintragungen im Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen aus.
Beachten
Wird ein Rechtsträger durch eine juristische Person als Mitglied der Führungsebene vertreten, sind Firma/Name/Bezeichnung der juristischen Person als auch Vor- und Nachname(n) der natürlichen Person(en), welche die juristische Person vertritt/vertreten, anzuführen. Dies dient der Prüfung der Vertretungsbefugnis/Antragslegitimation.
Die Ausstellung von Auszügen sowie von Bescheinigungen dauert – nach Eingang des vollständigen und korrekt ausgefüllten Bestellformulars beim AJU, STIFA-GWP – in der Regel fünf bis zehn Arbeitstage. Bei erhöhtem Arbeitsaufkommen kann sich die Ausstellung verzögern. Wird die Lieferart «Abholung am Schalter» gewählt, empfiehlt das Amt für Justiz sich nach fünf Arbeitstagen telefonisch (+423 236 62 00) oder per E-Mail (info.vwb.aju@llv.li) zu erkundigen, ob der Auszug oder die Bescheinigung zur Abholung in der Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz, bereit liegt.
Kontakt
Amt für Justiz
Postadresse
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Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
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