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Antrag auf Anschubfinanzierung für Medienunternehmen

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Regierung im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden
.

Voraussetzungen

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Medienunternehmen,

  • welchen bisher keine Medienförderung gewährt wurde;
  • welchen bisher keine Anschubfinanzierung im Rahmen des Medienförderungsgesetzes gewährt wurde;
  • die höchstens vor zwei Jahren gegründet wurden und ihren Sitz in Liechtenstein haben;
  • die als privat-rechtliche Verbandsperson (juristische Person) organisiert sind;
  • die zu ihrem Unternehmenszweck gemäss Handelsregisterauszug mindestens die Herausgabe und Vermarktung von Medien in elektronischer oder Printform haben;
  • die nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind;
  • die keine offenen AHV- und Steuerschulden haben;

Notwendige Unterlagen und Informationen

Um den Antrag auf Anschubfinanzierung einreichen zu können, sind insbesondere folgende Unterlagen und Informationen notwendig:

  • Kopie Strafregisterauszug nicht älter als drei Monate (Medieninhaber, Eigentümerschaft, Geschäftsleitung)
  • Kopie Handelsregisterauszug
  • Tragfähiger Businessplan (Art. 9 Medienförderungsverordnung) mit mindestens folgenden Anforderungen:
    • eine Beschreibung der Geschäftsidee und des Unternehmenskonzeptes mit SWOT-Analyse;
    • eine Darstellung der Marktsituation, Geschäftsziele und Strategien sowie der konkreten Massnahmen zur Zielerreichung;
    • Angaben darüber, wie die Voraussetzungen für die Förderungsberechtigung nach Art. 4 des Medienförderungsgesetzes innerhalb von fünf Jahren erfüllt werden sollen;
    • Dokumente, die zuverlässig Auskunft über die Finanzierung und Finanzstruktur des Medienunternehmens geben;
    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Geschäfts- und Finanzplan), aus denen glaubwürdig hervorgeht, dass das Medienunternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre einen eigenwirtschaftlichen Betrieb sicherstellen kann; Eigenwirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit sowie der Medienförderung sämtliche Kosten decken.
  • Konzept für die journalistisch-redaktionelle Leistung
  • Redaktionsstatut

Beachten

  • Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen.  
  • Die Regierung bzw. der Geschäftsbereich Wirtschaft prüft Ihren Antrag.
  • Sollten die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sein, sind diese innerhalb von einem Monat zur Prüfung nachzureichen. Andernfalls wird der Antrag als unvollständig formlos von der Regierung  zurückgewiesen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Anschubfinanzierung.
  • Die Entscheidung über die Gewährung eines Antrages ergeht in Form einer rechtsmittelfähigen Entscheidung durch die Regierung.
Zum Formular

Kontakt

Regierung des Fürstentums Liechtenstein - Geschäftsbereich Wirtschaft

[email protected] +423 236 60 07

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