Meldung eines Hundes, welcher Anzeichen übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt
Einreichung
Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen dei Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Meldepflicht nach Art. 7 Hundegesetzt (LR 455.1) für:
- Tierarztpraxen
- Hundeausbildungsorganisationen
- Organe der Landes- und Gemeindepolizei
- Tierschutzorganisationen
- Andere (Jäger, Jagdaufseher,..)
Kontakt
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
[email protected] +423 236 73 11 Fax +423 236 73 10
Postadresse
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Besucheradresse
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