Drittlandverkehr - Antragsformular
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Die liechtensteinischen Transportunternehmen erhalten Genehmigungen für den Drittlandgüterverkehr für Österreich, wenn sie über eine gültige Euro-Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr im EWR verfügen sowie die gewerberechtlichen und die lizenzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Beachten
Die Genehmigungen enthalten die Jahreszahl des Ausgabejahres. Sie sind maximal bis Ende Januar des Folgejahrs gültig.
Die Genehmigungen müssen mitgeführt werden und sind bei der Einfahrt sowie beim Verlassen Österreichs durch die österreichischen Zollstellen abzustempeln. Eine Genehmigung gilt für eine Hin- und Rückfahrt.
Merkblatt Drittlandverkehr in Österreich
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