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Geschichte der Landeskasse

Die Landeskasse kann von sich behaupten, das älteste Amt der Liechtensteinischen Landesverwaltung zu sein. Der Begriff Rentmeister oder Rentamt taucht seit dem 17. Jahrhundert in den Quellen auf. Der Rentmeister war der herrschaftliche Finanzbeamte, der alle Geld- und Rechnungsgeschäfte zu besorgen und darüber Buch zu führen hatte. Auch wenn er dem Landvogt unterstellt war, wurde auf eine Trennung der Finanzverwaltung von der politischen und gerichtlichen Verwaltung geachtet. Die vom Rentmeister jährlich vorgelegte Rechnung wurde von der fürstlichen Zentralbuchhaltung in Butschowitz geprüft und "bemängelt".

Ab 1807 war das Rentamt auch für die Umlage und den Einzug der Landessteuern verantwortlich, wobei der Vollzug dieser Aufgabe an die Gemeinden übertragen wurde. Eine klare Trennung der Staatsrechnung von den fürstlichen Einnahmen und Ausgaben erfolgte erst im Laufe des 19. Jahrhunderts. Seit 1844 wurden die landschaftlichen (=staatlichen) Rechnungsbücher von den fürstlichen Rentamtsrechnungen getrennt geführt. 1854 wurde das Rentamt in Landeskasse und der Rentmeister in Landeskassenverwalter umbenannt. Die Bedeutung dieses Amtes geht auch daraus hervor, dass seine Aufgaben sowohl in den alten Dienstinstruktionen wie auch in den verschiedenen Verfassungen umrissen werden. Gemäss der Verfassung  und der Amtsinstruktion von 1862 hatte die Landeskasse nicht nur das Landesvermögen und die verschiedenen öffentlichen Fonds zu verwalten, sondern war auch für die ordnungsgemässe Verwaltung der Waisenvermögen (mit)verantwortlich. Neu wurde sie der Kontrolle des Landtags unterstellt. 1864 wurde der Landeskasse auch die Verwaltung der neu gegründeten Sparkassa übertragen. Für diese Tätigkeit erhielt der Landeskassenverwalter 10% des Gewinns der landschaftlichen Spar- und Leihkasse.

Nach dem Inkrafttreten der Verfassung von 1921 erfolgte eine eingehende Überprüfung der Organisation und Buchführung. Das Urteil der beigezogenen (schweizerischen) Experten über die alten (österreichischen) bürokratischen Methoden war vernichtend. In der Folge wurde die Buchführung modernisiert. Man ging von der Revision durch die fürstliche Buchhaltung ab und zog statt dessen externe Revisoren aus der Schweiz bei. 1923 wurde eine von der Landeskasse getrennte Steuerverwaltung geschaffen. Ebenso wurde die Trennung der Sparkasse von der Landeskasse in Angriff genommen, da die Sparkasse-Kunden nicht den Eindruck bekommen sollten, dass die Steuerorgane Einsicht in die Bankunterlagen hätten. Zu einer vollständigen Trennung kam es erst bei der Gründung der Landesbank im Jahre 1929.

In den folgenden Jahrzehnten hat sich an den grundlegenden Aufgaben der Landeskasse relativ wenig verändert, der Umfang der Aufgaben wuchs jedoch dauernd und die Arbeitsmethoden mussten immer wieder modernisiert werden (z.B. durch die Einführung eines zeitgemässen Kontenplans oder der EDV, die die Buchhaltung revolutionierte).

 

von Paul Vogt, ehemaliger Landesarchivar