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Fragen zu Rechnungen und Zahlungen?

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung erhalten


Bitte benutzen Sie für Zahlungen nur den der Rechnung oder Mahnung beiliegenden Einzahlungsschein. Bei Zahlungen via iBanking muss entweder die Codierzeile unten rechts auf dem Einzahlungsschein mit einem Belegleser eingelesen oder die Referenz-Nr. manuell (ohne Leerzeichen) eingeben werden. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die unter „Sachbearbeitung“ aufgeführte zuständige Amtsstelle. Erfolglos gemahnte Rechnungen werden auf dem Rechtsweg eingetrieben und führen zu zusätzlichen Kosten für Sie. Knapp bei Kasse? Bitte rufen Sie uns frühzeitig an, damit wir eine Ratenzahlung vereinbaren können.
Kontakt: Debitorenbuchhaltung


Sie erwarten eine Zahlung


Eingehende Rechnungen werden durch die zuständigen Amts- oder Regierungsstellen geprüft, zur Zahlung an die Landeskasse weitergeleitet und anschliessend in der Regel innerhalb von 10 Tagen bezahlt. Sollte Ihre Rechnung längere Zeit unbezahlt bleiben, kontaktieren Sie bitte zuerst die zuständige Amts- oder Regierungsstelle.
Kontakt: Kreditorenbuchhaltung


Mietbeiträge


Die Überweisung der Mietbeiträge erfolgt jeweils spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats.
Kontakt: Amt für Soziale Dienste


Unterhaltsvorschüsse


Die Überweisung der Unterhaltsvorschüsse erfolgt jeweils spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats. Bei Ablauf des Zeitraums, für welchen gemäss Beschluss des Landgerichts ein Unterhaltsvorschuss gewährt wurde, werden die Zahlungen eingestellt, sofern der Landeskasse bis zu diesem Zeitpunkt kein neuer Beschluss des Landgerichts vorliegt. Es ist Sache des Unterhaltsbegünstigten, beim Landgericht rechtzeitig eine Verlängerung der Unterhaltsbevorschussung zu beantragen. Zahlungen können erst erfolgen, wenn der Landeskasse eine auf den gemäss Beschluss Begünstigten lautende Bankverbindung vorliegt. Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, ist diese bereits beim entsprechenden Antrag an das Landgericht anzugeben.
Kontakt: Hauptbuchhaltung