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Wohnbauförderung - Antrag auf Zahlungserleichterung

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

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Öffnungszeiten

Schalter

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
09.00 - 12.00
14.00 - 16.00

Mittwoch
09.00 - 12.00
14.00 - 18.00

 

Baurecht und Brandschutz 

Termine nur nach Vereinbarung 

 

Wohnbauförderung

Termine nur nach Vereinbarung und auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten möglich

Büro

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