Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann basierend auf einer beim Formular-Aufruf vorgenommenen Anmeldung mit „lilog“ oder der „eID.li“ elektronisch erfolgen oder in händischer Form angebracht werden.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsarten gemäss Varianten 1 sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über die Buttons „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie keine der beiden elektronischen Einreichungsarten verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Voraussetzungen
Die widersprechende Person muss Inhaber/in einer älteren Marke sein. Wer berechtigt ist, Rechte aus einer älteren geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe geltend zu machen, kann ebenfalls Widerspruch erheben.
Der Widerspruch kann ausschliesslich auf die Gründe, welche in Art. 31a Abs. 2 MSchG genannt sind, gestützt werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Widerspruch unter Angabe der Widerspruchsgründe
- gegebenenfalls Vollmacht der Vertretung
Beachten
Den am Widerspruchsverfahren beteiligten Parteien wird auf gemeinsamen Antrag eine Frist von mindestens zwei Monaten eingeräumt, um ein gütliche Einigung zu ermöglichen.
Bitte entfernen Sie beim postalischen Versand Ihrer Antragsunterlagen sämtliche Büro-/Heftklammern und Haftnotizen. Vielen Dank!
Kontakt
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