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VwbP – Antrag auf Übernahme eines Rechtsträgers

Einreichung

Für die Einreichung eines eFormulars beim Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (AJU, STIFA/GWP), stehen zwei Wege zur Verfügung:

  • Das eFormular kann entweder direkt mittels eID online eingereicht werden. Das betreffende Formular wird dabei automatisch mit den Stammdaten befüllt; oder
  • Das eFormular wird nach der Vervollständigung ausgedruckt und wie bisher physisch mit Originalunterschrift(en) des zeichnungsberechtigten Mitglieds bzw. der zeichnungsberechtigten Mitglieder der Führungsebene des jeweiligen Rechtsträgers beim AJU, STIFA/GWP eingereicht.

Bei der Einreichung des eFormulars mittels eID ist zu beachten, dass ein Formular stets nur von einer Person mittels eID eingereicht werden kann. Verfügt ein Rechtsträger sohin beispielsweise über zwei Mitglieder der Führungsebene mit Kollektivunterschrift zu zweien, so ist für jede dieser Personen ein separates eFormular mittels eID online einzureichen. Das eFormular kann dabei vor dem Senden über die Funktion «Zwischenspeichern» und anschliessendes Anwählen des Auswahlfelds «per Mail versenden» an zeichnungsberechtigte Mitglieder der Führungsebene gesendet werden, die dadurch ein bereits vorausgefülltes eFormular erhalten.

Voraussetzungen

Der Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) zur Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichten betreffend die Eintragung und Mitteilung von Änderungen seitens des Rechtsträgers stets gewährleistet ist. Soll ein Wechsel der zuständigen Person (Benutzer) erfolgen, so gibt es folgende zwei Möglichkeiten:

  1. Die Zugangsdaten des betreffenden Benutzerkontos werden angepasst (E-Mailadresse, Vorname, Name und Passwort). Das gesamte Benutzerkonto wird somit «überschrieben». Im angepassten Benutzerkonto sind alle diesem Konto zugeordneten Rechtsträger ersichtlich. Zusätzliche Anträge müssen nicht gestellt werden.
    Dieser Fall kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn sämtliche Rechtsträger desselben Benutzerkontos übertragen werden sollen (z.B. Wechsel des bislang für das Verzeichnis zuständigen Mitarbeiters).
  2. Der Benutzer gibt pro Rechtsträger die Verantwortlichkeit ab. Der neue Benutzer fordert in der Folge jeden Rechtsträger einzeln im elektronischen System des VwbP an und reicht das im Original unterzeichnete Formular auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto ("Rechtsträger anfordern") entweder elektronisch oder im Original beim AJU, STIFA/GWP ein.

Es ist wichtig, dass die Anpassungen vorgenommen werden, bevor der aktuelle Benutzer keinen Zugang zum VwbP mehr hat.

Für weitere Informationen zur Übernahme eines Rechtsträgers wird auf die folgende Anleitung verwiesen:

Anleitung – Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto

Beachten

  • Vor der Einreichung des Antragsformulars auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto ("Rechtsträger anfordern") beim AJU, STIFA/GWP, ist der Rechtsträger in einem ersten Schritt im elektronischen System des VwbP anzufordern.
    Erst danach ist das Antragsformular beim AJU/STIFA/GWP, elektronisch oder im Original einzureichen. Beide Schritte sind zur Bewilligung des Antrages erforderlich.
  • Kann ein Rechtsträger im VwbP nicht angefordert werden, so ist direkt mit dem aktuellen Benutzer Kontakt aufzunehmen. Ein Rechtsträger kann sich jeweils nur in einem einzigen Benutzerkonto befinden.
  • Es wird ein Verbesserungsauftrag erteilt, wenn im Antragsformular in der Rubrik "Antragsteller/in" nicht der angeforderte Rechtsträger angegeben ist, in der Rubrik "Übernahme in folgendes Benutzerkonto" nicht die korrekten Angaben zum neuen Benutzer enthalten sind, oder die "E-Mail-Adresse Benutzerkonto" mit dem im Online-Portal angegebenen "Accountmail" nicht identisch ist.
  • Wird ein Rechtsträger durch eine juristische Person als Mitglied der Führungsebene vertreten, sind Firma/Name/Bezeichnung der juristischen Person als auch Vor- und Nachname(n) der natürlichen Person(en), welche die juristische Person vertritt/vertreten, anzuführen. Dies dient der Prüfung der Vertretungsbefugnis/Antragslegitimation.
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