Übertragungserklärung
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann durch elektronische Identifikation mit der „eID.li“ oder einem weiteren unterstützten Produkt erfolgen.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über den Button „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie keine elektronische Identifikation verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Voraussetzungen
Eine Marke kann übertragen werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Übertragungserklärung.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Der Antrag auf Übertragung muss folgende Unterlagen enthalten:
- eine ausdrückliche Erklärung des/der bisherigen Inhabers oder Inhaberin;
- den Namen und Vornamen oder die Firma sowie die Adresse des/der Erwerbenden und gegebenenfalls seines Vertreters oder seiner Vertreterin;
- bei teilweiser Übertragung die Angabe der Waren oder Dienstleistungen, für welche die Marke übertragen worden ist.
Beachten
Die Übertragung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Sie ist gegenüber gutgläubigen Dritten erst mit Eintragung im Register wirksam.
Bitte entfernen Sie beim postalischen Versand Ihrer Antragsunterlagen sämtliche Büro-/Heftklammern und Haftnotizen. Vielen Dank!
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