Strassenreklame, Gesuch
Einreichung
Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift.
Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die von Ihnen erfassten Antragsdaten elektronisch an die zuständige Amtsstelle gesendet werden. Es ist jedoch zusätzlich erforderlich, dass Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und inkl. aller Beilagen, die Sie nicht elektronisch übermitteln, in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen. Weitere Details (wie z.B. die Frist zur postalischen Einreichung) erhalten Sie auf der letzten Seite der Antragsstellung (Kontrollseite).
Die elektronische Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:
Voraussetzungen
Gemäss Strassensignalisationsverordnung (SSV) Art. 90 bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen der Bewilligung des Amtes für Tiefbau und Geoinformation. Die Standortgemeinde beurteilt den Land- und Ortsbildschutz.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Integrierender Bestandteil des Antrages bildet ein Situationsplan mit Darstellung und Vermassung und eine Fotomontage der Reklame
Kosten
Die Bewilligung kostet pauschal CHF 75.- pro Objektstandort.
Die Rechnungsstellung erfolgt über die Landeskasse.
Termin / Frist
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Reklame beim Amt für Tiefbau und Geoinformation eingereicht werden. Die Strassenreklame darf erst nach Bewilligung durch das Amt für Tiefbau und Geoinformation angebracht werden.
Beachten
Beachten Sie folgende Vorschriften und Weisungen:
Kontakt
Amt für Tiefbau und Geoinformation
Postadresse
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30
13.30 - 17.00
Büro
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30
13.30 - 17.00
Feiertage und dienstfreie Tage