Strafregisterbescheinigung Bestellung
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese ist basierend auf einer beim Formular-Aufruf vorgenommenen Anmeldung mit „lilog“ (Anmeldung noch bis 07.05.2025 möglich) oder der „eID.li“ anzubringen.
Die massgebenden Daten sind im For-mular zu erfassen und der Antrag am Schluss über den Button „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Falls Sie nicht über „lilog“ oder der „eID“ verfügen und somit keine elektronische Einreichung vor-nehmen können, gehen Sie bitte persönlich zum Schalter der massgebenden Amtsstelle.
Voraussetzungen
Der Antrag kann von jeder natürlichen Person eingereicht werden.Der Antrag kann von jeder natürlichen Person eingereicht werden.
Kosten
Die Gebühr beträgt CHF 20.00.
Zahlungsarten: Vorauszahlung oder Akonto-Verrechnung (nur möglich mit bestehendem Guthaben beim Landgericht).
Beachten
Die Bescheinigung wird in elektronischer Form (Format PDF) ausgestellt und kann mehrfach als Original verwendet werden.
Im Verkehr mit Dritten wird empfohlen, vorgängig die Akzeptanz elektronisch signierter Dokumente abzuklären.
Falls die Bescheinigung einer ausländischen Behörde vorgelegt werden soll, kann eine Überbeglaubigung (Apostille, Superlegalisation) erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vor der Bestellung über die aktuellen Formvorschriften und das Vorgehen bei der Regierungskanzlei: www.rk.llv.li
Die Strafregisterbescheinigung entspricht dem umgangssprachlichen Strafregisterauszug und kann für private und geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Kontakt
Landgericht
Postadresse
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9490 Vaduz
Öffnungszeiten
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