Planungs- oder Baustellenkoordinator/in - Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit als Planungs- oder Baustellenkoordinator/in gemäss Art. 8 der Verordnung zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Die Bewilligung kann nur an Personen erteilt werden, welche eine Bewilligung gemäss Art. 4 Bst. a, b, e und m der Verordnung über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure oder Architekten oder eine Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit als Maurer- oder Zimmermeister verfügen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Nachweis der fachlichen Befähigung
- Bescheinigung der Konkursfreiheit
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
- Nachweis über die Kenntnisse der Unfallverhütung
- Nachweis über den Abschluss eines Ausbildungslehrgangs zum Baustellenkoordinator
Die beizufügenden Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in einer beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Kosten
CHF 100.- gemäss Art. 10 BauKV
Rechnungsstellung erfolgt durch die Landeskasse
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