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Formulare

Pfandrecht, Pfandvertrag über die Errichtung eines Registerschuldbriefes (Namen-Register-Schuldbrief)

Einreichung

Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift.

Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Zu den Gründen, aus denen ein Antrag nicht elektronisch eingereicht werden kann, zählt unter anderem:

  • Der Antrag muss von mehreren Personen unterschrieben werden.
  • Der Antrag muss im Namen einer oder mehrere juristischen Personen unterschrieben werden.
  • Dem Antrag müssen Beilagen im Original beigelegt werden.
  • Der Antrag oder eine Beilage müssen beglaubigt werden.

Notwendige Unterlagen und Informationen

  • die Zustimmung des anderen Ehegatten oder des/r anderen eingetragenen Partners/in, wenn es sich beim Pfandobjekt um die Ehewohnung oder die gemeinsame Wohnung einer eingetragenen Partnerschaft handelt
  • Wenn das Pfandrecht vor dem eingetragenen Wohnrecht oder Nutzniessung eingetragen werden soll, braucht es eine Vorrangseinräumung

Beachten

Wichtig: Die Unterschrift(en) muss/müssen beglaubigt werden. Beglaubigungen erstellen die Notare oder Notarinnen, das Fürstliche Landgericht, die Gemeinden oder das Amt für Justiz.

Die Verwendung der eID.li und somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

  • Der Antrag darf gemäss Signatur- oder einem Spezialgesetz nicht elektronisch signiert werden.
  • Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften.
  • Das Sachgeschäft erfordert, dass der Kunde persönlich bei der Amtsstelle erscheint.
  • Art. 525 SR, Belege sind im Original aufzubewahren und in Urkundenbüchern fortlaufend zu binden.

Gesetze, Verordnungen, Merkblätter:

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