Markenlizenz - Antrag auf Eintragung einer Markenlizenz
Einreichung
Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann basierend auf einer beim Formular-Aufruf vorgenommenen Anmeldung mit „lilog“ oder der „eID.li“ elektronisch erfolgen oder in händischer Form angebracht werden.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsarten gemäss Varianten 1 sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über die Buttons „Senden“ elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie keine der beiden elektronischen Einreichungsarten verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Eintragung einer Lizenz ist vom/von der Markeninhaber/in oder vom/von der Lizenznehmer/in zu stellen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Notwendige Unterlagen und Informationen
- ausdrückliche Erklärung des Markeninhabers/der Markeninhaberin oder eine andere genügende Urkunde, nach welcher der/die Inhaber/in die Marke dem/der Lizenznehmer/in zur Benutzung überlässt;
- Name und Vorname oder die Firma sowie die Adresse des Lizenznehmers/der Lizenznehmerin;
- gegebenenfalls das Begehren, dass die Lizenz als ausschliessliche Lizenz eingetragen wird;
- bei einer teilweisen Lizenz die Angabe der Waren und Dienstleistungen oder des Gebiets, für welche die Lizenz erteilt wird.
Kosten
Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz
Kreditkarte oder Vorauskasse
Kontakt
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