Markeneintragungsverlängerung - Antrag auf Verlängerung der liechtensteinischen Markeneintragung
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung kann frühestens zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt werden. Binnen 6 Monaten nach Ablauf der Schutzfrist kann der Antrag auch noch eingereicht werden, in diesem Fall wird jedoch eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.- fällig.
Der Antrag ist in schriftlicher Form beim Amt für Volkswirtschaft einzureichen. Die erforderlichen Gebühren sind im Voraus einzuzahlen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Folgende Unterlagen sind beim Amt für Volkswirtschaft einzureichen:
Verlängerungsgesuch mit Angabe der Markeninhaberin oder des Markeninhabers, der Registriernummer sowie des Markenwortlautes.
Kosten
Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz
Kreditkarte oder Vorauskasse
Beachten
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