Markeneintragung - Antrag auf Eintragung einer liechtensteinischen Marke
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Jede Person kann eine Marke anmelden.
Für jede Anmeldung muss eine Anmeldegebühr bezahlt werden. Die Marke muss den gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Markenschutzgesetz (MSchG, LGBl. 1997 Nr. 60) entsprechen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Amt für Volkswirtschaft einen Antrag zurückweisen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Notwendige Unterlagen und Informationen
- das Eintragungsgesuch mit Angabe des Namens oder der Firma des/der Anmeldenden;
- die Wiedergabe der Marke;
- das Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für welche die Marke beansprucht wird.
Das Eintragungsgesuch ist gegebenenfalls zu ergänzen mit:
dem Namen und der Adresse der Vertretung;
- der Prioritätsbeleg;
- der Angabe, dass es sich um eine Garantiemarke oder eine Kollektivmarke handelt;
- einem Nachweis über die Löschung der internationalen Registrierung und der Schutzausdehnung auf Liechtenstein (wird die Priorität der gelöschten internationalen Registrierung beansprucht, so ist kein weiterer Prioritätsbeleg erforderlich);
- der Vollmacht, falls eine Vertretung bestellt werden muss,
- allfällige weitere Ausweise, die das Amt für Volkswirtschaft je nach Beschaffenheit der angemeldeten Marke für erforderlich erachtet.
Alle genannten Ausweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Kosten
Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz
Kreditkarte oder Vorauskasse
Beachten
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