Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Arbeitsvermittlung/ Personalverleih ausländische Unternehmen - Gesuch um Genehmigung einer neuen verantwortlichen Person (GDL: AVG)
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- aktueller Handelsregisterauszug
- Staatsbürgerschaftsnachweis (ID- oder Passkopie) der verantwortlichen Person
- Retournierung der Original Bewilligung/en
- Bewilligungsbestätigung des seco (muss angefordert werden, für Unternehmen aus der Schweiz)
- Kopie/n der Betriebsbewilligung/en des seco (für Unternehmen aus der Schweiz)
- Kopie/n der Betriebsbewilligung/en des Kantons (für Unternehmen aus der Schweiz)
- Kopie/n der aktuellen Bewilligung/en des Heimatstaates (für Unternehmen aus der EU)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der verantwortlichen Person (z.B. Berufsdiplom, Fähigkeitsausweis, Arbeitszeugnisse, für Unternehmen aus der EU)
- Nachweis der Einzahlug der Gebühr von CHF 200.- (für Unternehmen aus der EU, bitte Merkblatt beachten)
Kosten
Die Gebühr für einen Wechsel der verantwortlichen Person beträgt CHF 200.-
Beachten
Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Arbeitsvermittlungsgesetz, LGBl. 2000 Nr. 103, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2000 Nr. 146.
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